Quelle: WELT
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren …
Der WDR musste den BSW-Spitzenkandidaten Fabio De Masi in die ARD-„Wahlarena“ einladen. Allerdings nur, weil ein Gericht den Sender dazu verdonnerte. Der WDR will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil er die Rundfunkfreiheit in Gefahr sieht. Klingt dramatisch, ist das aber auch berechtigt?