München (ots) – Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Kreuzerlass aus dem Jahr 2018 rechtmäßig ist, äußert sich Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef, wie folgt: „Ja zu unseren Werten und ja zur christlich-abendländischen Prägung … Lesen Sie hier weiter…
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