
Die „Bild“-Zeitung berichtete über die Geburtstagsparty eines 16-Jährigen, die im Chaos endete. Weil der Vater eine bekannte Persönlichkeit ist, nannte die Zeitung Vater und Sohn beim Namen. Der BGH hat das nun untersagt.

Die „Bild“-Zeitung berichtete über die Geburtstagsparty eines 16-Jährigen, die im Chaos endete. Weil der Vater eine bekannte Persönlichkeit ist, nannte die Zeitung Vater und Sohn beim Namen. Der BGH hat das nun untersagt.
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