
Musikclubs sollen künftig im Baurecht als Kulturorte gelten und ausnahmsweise auch in Wohngebieten genehmigt werden. Ganz zufrieden können die Club-Betreiber allerdings nicht sein.

Musikclubs sollen künftig im Baurecht als Kulturorte gelten und ausnahmsweise auch in Wohngebieten genehmigt werden. Ganz zufrieden können die Club-Betreiber allerdings nicht sein.
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