Dürfen die das?

Trump tanzt zu „Y.M.C.A.“, Merkel zu „An Tagen wie diesen“ und die ganze AfD zu „Hey, was geht ab“: Die Urheber sind nur selten begeistert, von Politikern und Parteien vereinnahmt zu werden – und wehren sich. Was die Rechtsprechung dazu sagt.

Quelle: WELT
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