Der Fall „Spiegel TV“: Medialer Missbrauch von Strafakten

Prozess zum Einbruch im Grünen Gewölbe vor dem Landgericht Dresden im Januar 2023. Nicht immer können die Beschuldigten ihre Bildrechte so einfach schützen.

Strafakten unterliegen besonderen Geheimhaltungsbestimmungen. Ihre Veröffentlichung kann Persönlichkeitsrechte verletzten. Dennoch landen Teile davon immer wieder in den Medien und sind gerade bei True-Crime-Formaten begehrt.

Quelle: FAZ
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