Urteil des Bundesgerichtshofs: Drohnen-Bilder von Kunst verstoßen gegen Urheberrecht

Nur für von allgemein für einen Fotografen erreichbaren Stellen aus aufgenommene Fotos gilt die Panoramafreiheit: Kameradrohne für Aufnahmen aus der Luft.

Ein Buchverlag hat Drohnen-Fotos von Kunstinstallationen veröffentlicht. Doch war das aus Sicht des Urheberrechts erlaubt? Dazu hat nun der BGH entschieden.

Quelle: FAZ
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