Bei Eigennamen ist von 2025 an das apostrophierte Genitiv-S erlaubt

Von September 2025 auch rechtschreiblich erlaubt: das apostrophierte Genitiv-S bei Eigennamen

Der Deutsche Rat für Rechtschreibung erlaubt vom September 2025 an das apostrophierte Genitiv-S bei Eigennamen. Begründung dafür: die Gewöhnung des Publikums daran. Das lässt für die Zukunft einiges mehr erwarten.

Quelle: FAZ
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