Urteil im Fall Guérot: Die Kehrseite des Grundrechts

Eines Tages wird man die Wahrheit erkennen: Ulrike Guérot am 24. April 2024 im Bonner Arbeitsgericht.

Wissenschaftsfreiheit bedingt Belegpflicht, und auch volkstümliche Wissenschaft muss redlich sein: Das Urteil, das das Bonner Arbeitsgericht im Fall Guérot gesprochen hat, ist wegweisend.

Quelle: FAZ
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