Justiz setzt Mindesthaftdauer für „Maskenmann“ auf 32 Jahre fest / Serienmörder Martin Ney muss bis April 2043 in Haft bleiben – kein Kontakt zu französischen Justizbehörden

Neue Osnabrücker Zeitung [Newsroom]
Osnabrück (ots) – Der verurteilte Serienmörder „Maskenmann“ Martin Ney muss mindestens bis zum April 2043 im Gefängnis bleiben. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung (noz) unter Berufung auf das Landgericht Lüneburg und die Staatsanwaltschaft Stade … Lesen Sie hier weiter…

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