
Ein Gericht bestätigt in zweiter Instanz, dass Tierschützer Videos von Schweinen bei der Betäubung rechtswidrig verbreitet haben. Im Fernsehen durften sie dennoch gezeigt werden. Ein Anwalt erklärt, warum das so ist.

Ein Gericht bestätigt in zweiter Instanz, dass Tierschützer Videos von Schweinen bei der Betäubung rechtswidrig verbreitet haben. Im Fernsehen durften sie dennoch gezeigt werden. Ein Anwalt erklärt, warum das so ist.
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