
Das Amtsgericht München hatte Otto Z. wegen einer mutmaßlichen Plagiatsintrige gegen den Rechtsmediziner Matthias Graw zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Kurios begann jetzt der Berufungsprozess.

Das Amtsgericht München hatte Otto Z. wegen einer mutmaßlichen Plagiatsintrige gegen den Rechtsmediziner Matthias Graw zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Kurios begann jetzt der Berufungsprozess.
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