
Das Verwaltungsgericht Berlin hat es dem Kulturstaatsminister am 30. April untersagt, Buchhändlerinnen, denen er den Buchhandlungspreis vorenthält, Extremistinnen zu nennen. Der Beschluss ist jetzt rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat es dem Kulturstaatsminister am 30. April untersagt, Buchhändlerinnen, denen er den Buchhandlungspreis vorenthält, Extremistinnen zu nennen. Der Beschluss ist jetzt rechtskräftig.
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