
Der Journalist Werner Rügemer hat vor Gericht durchgesetzt, dass die „Berliner Zeitung“ seinen Artikel nicht ohne Zustimmung ändern darf. Das Landgericht Köln wertete die Eingriffe als Verletzung seines Urheberrechts.

Der Journalist Werner Rügemer hat vor Gericht durchgesetzt, dass die „Berliner Zeitung“ seinen Artikel nicht ohne Zustimmung ändern darf. Das Landgericht Köln wertete die Eingriffe als Verletzung seines Urheberrechts.
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