
Der Ansatz des AfD-Beschlusses des Kölner Verwaltungsgerichts ist unrealistisch. Falls er in der Hauptsache Bestand hat, wird der Verfassungsschutz die Verdachtsbeobachtung der rechten Partei nicht endlos fortsetzen können.

Der Ansatz des AfD-Beschlusses des Kölner Verwaltungsgerichts ist unrealistisch. Falls er in der Hauptsache Bestand hat, wird der Verfassungsschutz die Verdachtsbeobachtung der rechten Partei nicht endlos fortsetzen können.
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