
Die Landesanstalt für Medien NRW darf zwei Zugangsanbieter vorerst nicht zwingen, bestimmte Internetseiten zu sperren. Dabei geht es um Seiten eines in Zypern ansässigen Porno-Anbieters. Diese bleiben online.

Die Landesanstalt für Medien NRW darf zwei Zugangsanbieter vorerst nicht zwingen, bestimmte Internetseiten zu sperren. Dabei geht es um Seiten eines in Zypern ansässigen Porno-Anbieters. Diese bleiben online.
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