Klage abgewiesen: Auswärtiges Amt darf Zeitschrift „Kulturaustausch“ fördern

Wettbewerb der Zeitschriften in einem Münchener Café

Das Auswärtige Amt darf die Zeitschrift „Kulturaustausch“ finanziell fördern, ohne dass die staatliche Neutralität verletzt oder der Wettbewerb verzerrt würde: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Klage von „Lettre International“ ab.

Quelle: FAZ
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