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Senderchefs der Öffentlich-Rechtlichen stehen teils großzügige Ruhegelder zu

„Den Öffentlich-Rechtlichen schlichtweg verbieten, Werbung zu machen“

„Man kann die Leute nicht zwingen, dafür zu bezahlen und gleichzeitig Strukturen haben, die sich jeder Kontrolle entziehen“, kritisiert WELT-Herausgeber Stefan Aust den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Man sollte ihn „reduzieren auf das, wofür er mal da war“, so Aust.

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8000 Euro monatlich – nach nur einem Arbeitstag: Üppige Ruhegeld-Regelungen sollen für Sendechefs bei öffentlich-rechtlichen Sendern keine Seltenheit sein. Dem Programmdirektor beim RBB stünde eine sechsstellige Summe im Jahr zu. Das ergeben Recherchen des NDR.

Mit sechsstelligen Summen pro Jahr sichern laut NDR einige öffentlich-rechtliche Sender ihre Intendanten und Direktoren für den Fall ab, dass deren Verträge vor Eintritt ins Rentenalter nicht verlängert werden. In manchen Fällen gelte das lebenslang, berichtete der NDR am Dienstag. Einige hätten sogar nach nur einem Arbeitstag als Direktor Anspruch auf ein Ruhegeld, etwa im RBB.

Für den Programmdirektor des RBB, der eine Basisvergütung von 215.000 Euro erhalte, gebe es nach nur einem Arbeitstag 8000 Euro Ruhegeld monatlich, berichtet das NDR-Rechercheteam, das nach eigenen Angaben Einsicht in den Dienstvertrag hatte. Wörtlich heißt es dort: „Das Ruhegeld beträgt am Tag des eigentlichen Vertragsbeginns 45 Prozent der Basisvergütung und steigt mit jedem weiteren vollendeten Dienstjahr um einen Prozentpunkt bis zur Höchstgrenze von 60 Prozent der letzten vertraglich vereinbarten Basisvergütung.“ Der 53-Jährige derzeitige RBB-Programmdirektor hätte demnach, auch wenn der Vertrag nicht verlängert wird, lebenslang Anspruch auf ein jährliches sechsstelliges Ruhegeld.

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Der RBB teilte dem NDR mit, Ruhegeld-Regelungen seien seit der Gründung des Senders 2003 Bestandteil von Verträgen der Geschäftsleitung gewesen. Derzeit enthielten vier Verträge solche Regelungen – neben dem von Ex-Intendantin Patricia Schlesinger auch der der inzwischen freigestellten Juristischen Direktorin Susann Lange, deren Abteilung für die Ausfertigung der Dienstverträge verantwortlich war. Sieben ehemalige RBB-Mitarbeiter bezögen derzeit Ruhegeld, fünf von ihnen seien in Rente.

Den NDR-Recherchen zufolge sichert der MDR seine Führungskräfte ähnlich großzügig ab. Der Sender habe mehr als 15 Millionen Euro für die Versorgung seiner Führungsspitze zurückgestellt. Falls sich der MDR von seiner Intendantin oder einem der Direktoren trenne, erhalten diese ihr Gehalt demnach für die Restlaufzeit ihres Vertrags weiter. Anschließend gibt es laut NDR-Recherchen unabhängig vom Alter ein Ruhegehalt. Das wird demnach auch gezahlt, wenn ein Vertrag einfach nicht verlängert wird.

Beim ZDF gibt es laut NDR ebenfalls großzügige Regelungen für das Führungspersonal. Der Intendant und alle fünf Direktoren würden ein lebenslanges Ruhegeld erhalten, sollte ihr Vertrag enden oder nicht verlängert werden und die Rente noch in weiter Ferne sein. Details teilte das ZDF dem NDR mit Verweis auf den Datenschutz nicht mit.

Der aktuelle HR-Intendant hat keine Ruhegeld-Regelung mehr in seinem Vertrag. Sein Vorgänger kam bei seinem Ausscheiden noch auf Ansprüche von mindestens 220.000 Euro im Jahr.

Beim NDR gibt es – bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags oder nach regulären Vertragsende – ebenfalls eine Ruhegeld-Regelung: allerdings nur für den Intendanten und die stellvertretende Intendantin. Diese gilt bis zum Eintritt ins Rentenalter. Nach Erreichen des Rentenalters erlischt die Ruhegeldzahlung und die gesetzlichen und betrieblichen Rentenregelungen greifen.

BR, SWR und WDR haben dem Bericht zufolge bereits Abstand von großzügigen Ruhegeld-Regelungen genommen. Der Saarländische Rundfunk und das Deutschlandradio haben für ihre Führungsspitze keine derartigen Regelungen.

epd/jmr

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