Til Schweiger verliert Prozess gegen „Keinohrhasen“-Autorin
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Til Schweigers Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ kennt in Deutschland jeder. Sie zählen hier zu den erfolgreichsten Filmen. Das Landgericht Berlin bestätigte nun, dass der Co-Drehbuchautorin der Filme, Anika Decker, mehr Geld zusteht.
Der Drehbuchautorin der Erfolgsfilme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ steht eine angemessene Beteiligung an den Verwertungserlösen zu. Die Ansprüche seien jedoch größtenteils verjährt, entschied das Berliner Landgericht am Mittwoch. Damit hat Anika Decker mit ihrer Klage gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films, deren Geschäftsführer Til Schweiger ist, sowie dem Medienkonzern Warner Bros. einen Erfolg erzielt. Das betreffe die Jahre vor 2015. Einer Gerichtssprecherin zufolge bekommt die Autorin damit etwa 180.000 Euro.
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Laut Urteil ist ein Großteil ihrer Ansprüche verjährt. „Sie hätte viel früher Klage erheben müssen, weil sie wusste, dass die Filme im Kino so erfolgreich sind“, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts.
Das Urteil stützt sich auf den „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das ist aus Sicht des Gerichts im vorliegenden Fall so. „Keinohrhasen“ war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch „Zweiohrküken“ lockte später Millionen Besucher. Decker und Schweiger schrieben die Drehbücher für beide Filme zusammen.
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Der Rechtsstreit zog sich seit Jahren. Decker verlangte in einer sogenannten Stufenklage von Produktionsfirma und Filmkonzern erst Auskunft über die Einnahmen. Danach ging es um ihre finanziellen Ansprüche. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch Berufung zum Kammergericht eingelegt werden.
Der Deutsche Drehbuchverband reagierte zunächst zurückhaltend auf die Entscheidung. „Die Situation von Kreativen ist nicht so, dass wir den Erfolg sofort abschätzen können“, sagte Geschäftsführer Jan Herchenröder. Misslich sei, dass Decker als Klägerin laut Urteil für die gesamten Gerichtskosten aufkommen müsse.