Es war der größte Aufruhr in der bald zwanzigjährigen Geschichte der Deutschen Filmakademie: Christian Petzolds „Roter Himmel“, im Februar bei der Berlinale mit dem Großen Preis der Jury ausgezeichnet, kam im März nicht einmal in die Vorauswahl für den Deutschen Filmpreis. Eine vorgeschaltete Kommission hatte 31 Filme auf die Liste der Werke gesetzt, über die die Mitglieder der Filmakademie bei der Vergabe der Lolas 2023 entscheiden durften – aber Petzolds Drama war nicht dabei gewesen.
Die Akademie-Präsidenten, Florian Gallenberger und Alexandra Maria Lara, hatten sich relativ schnell dafür ausgesprochen, das Auswahlverfahren zu verändern. Das ist jetzt geschehen. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass die viel kritisierte erste Stufe des bisher drei Stufen umfassenden Auswahlverfahrens wegfällt. Die Mitglieder der Akademie wählen die Nominierungen zukünftig direkt aus allen eingereichten Filmen und nicht mehr aus einer reduzierten, durch eine Kommission getroffenen Vorauswahl. Stehen die Nominierungen fest, wählen alle Mitglieder im zweiten Schritt die Preisträger des Deutschen Filmpreises.
Die Vorauswahl durch die Kommission hatte früher auch praktische Gründe. Vor der Möglichkeit des Streaming war es sehr schwer, die Jahresproduktion – manchmal bis zu 200 Langfilme – zu sichten. Um sicherzustellen, dass alle für das Auswahlverfahren angemeldeten Filme gesehen werden, erhält jedes Akademiemitglied in Zukunft eine zugeloste Liste an durchschnittlich zehn Filmen, die mindestens gesehen werden müssen, um abstimmen zu dürfen.
So wird jeder Film statistisch von mindestens 100 Mitgliedern gesichtet und alle Filme bekommen die Möglichkeit, sich durchsetzen zu können. Dieses Prinzip der individuellen Zulosung ist bei der Wahl der Oscars und den britischen Baftas bereits seit mehreren Jahren erfolgreich angewendet. Die Aufgabe der bisherigen Vorauswahlkommissionen, alle Filme zu sichten, wird mit dem neuen Verfahren auf alle Schultern verteilt und ist damit eine gemeinsame und ganzjährige Aufgabe aller Akademiemitglieder.
Neben der Abschaffung der Vorauswahl gibt es eine entscheidende weitere Neuerung im Wahlverfahren: Die Mitglieder nominieren künftig zwar weiterhin entsprechend ihres Gewerkes – so stimmen etwa Kameraleute über die Nominierungen für die „Beste Kamera/Bildgestaltung“ ab. Aber ab nächstem Jahr sind die Mitglieder aller Gewerke bereits zur Nominierungsphase in den Kategorien „Bester Spielfilm“ und „Bester Kinderfilm“ abstimmungsberechtigt – und nicht erst wie bisher bei der finalen Wahl der Preisträger.