Der RBB-Rundfunkrat wird am Freitag zu einer weiteren Sondersitzung zusammenkommen. Dies bestätigte ein Sprecher des Senders dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Berlin. Die außerordentliche Sitzung des Aufsichtsgremiums des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) war zuvor als Reaktion auf einen RBB-Bericht über die Aufarbeitung von Vorwürfen gegen die frühere Senderspitze beantragt worden. Nach einem RBB-Bericht in eigener Sache wird aus der Politik Aufklärung gefordert. Unter anderem geht es um die hohen Kosten der Aufarbeitung von Vorwürfen gegen die frühere Senderspitze.
Eine weitere Sondersitzung werde für den 28. Februar beantragt. Intendantin und Verwaltungsrat müssten dafür sorgen, dass dort die Anwaltskanzlei ihren Abschlussbericht vorlege, hieß es weiter.
Der RBB-Bericht vom Montagabend vermittle zudem den Eindruck, dass die vom Sender beauftragte Anwaltskanzlei auch die RBB-Geschäftsführung beim Umgang mit der Berliner Generalstaatsanwaltschaft berate, erklärte der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Brandenburg, Erik Stohn, am Dienstag in Potsdam. Er habe deshalb weitere außerordentliche Sitzungen des Rundfunkrats beantragt.
31 Anwälte, vier Kanzleien
Durch den RBB-Bericht werde der Eindruck erweckt, dass die Kanzlei „möglichen Mittätern des Systems Schlesinger“ helfe, „den Kopf aus der Schlinge zu ziehen“, betonte Stohn. Darüber sei Aufklärung erforderlich. Dem RBB-Bericht zufolge soll es bei der Arbeit der Kanzlei unter anderem auch um Abstimmung und Planung einer Besprechung mit der Generalstaatsanwaltschaft gegangen sein.
Der Sender berichtete zudem unter Berufung auf interne Unterlagen, dass insgesamt 31 Anwälte von vier Rechtsanwaltskanzleien von Juli bis Ende November dem RBB mehr als 1,4 Millionen Euro in Rechnung gestellt hätten. Dazu müssten Intendantin und Verwaltungsrat Auskunft geben, forderte Stohn.