Restitution von NS-Raubkunst:Die moralische Pflicht

Lesezeit: 5 min

Claudia Roth (hier auf einer Konferenz zum Gedenken des Volksaufstands vom 17. Juni 1953) sollte sich für einen Entschädigungsfonds einsetzen, fordern unsere Gastautoren. (Foto: M. Popow/Imago/Metodi Popow)

Öffentliche Institutionen müssen Raubkunst zurückgeben. Aber was ist mit Kulturgut in privatem Besitz? Dafür kann es nur einen Weg geben, den Claudia Roth endlich gehen muss.

Gastbeitrag von Peter Raue und Felix Stang

Die Auktion des Gemäldes "Selbstbildnis, liegend" von Max Pechstein aus dem Jahr 1909 ist inzwischen auf den Herbst verschoben. Es gehörte einem jüdischen Arzt, der vor den Nazis fliehen musste, und der anstehende Verkauf entfachte eine Debatte über den Umgang privater Museen mit Raubkunst. Die nachfolgenden Überlegungen gelten nicht der Frage, ob es sich bei diesem Bild um NS-Raubkunst handelt oder nicht. Sie wollen vielmehr die dahinter liegende Problematik erhellen und einen Vorschlag zu ihrer Lösung unterbreiten.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusRestitution in Israel
:"Das ist eine Botschaft aus der Vergangenheit"

Die Nazis pressten 1939 den deutschen Juden Edelmetall und Schmuck ab. Ein paar dieser Stücke haben jetzt den Weg nach Israel gefunden. Wir haben sie begleitet.

Von Peter Münch

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: