Kaum sichtbar, aber geschützt / Für ein Gebäudedenkmal galten weiter die Auflagen

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Selbst wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude so versteckt liegt, dass es von Passanten gar nicht gesehen werden kann, verliert es seinen besonderen Status nicht. Die Eigentümer müssen sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und … Lesen Sie hier weiter…

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